Margaritifera margaritifera (Linnaeus, 1758)
Flussperlmuschel
Margaritiferidae, Flussperlmuscheln | Bivalvia-Muscheln-Süßwasser
Beschreibung
Die Flussperlmuschel kommt fast überall auf der nördlichen Hemisphäre vor, in Europa z. B. von Spanien bis ins nördliche Skandinavien (Polarkreis). Bekannte größere Populationen in Deutschland bestanden bis zu den industriebedingten starken Flusswasserverschmutzungen sowohl in Sachsen (z. B. in der Pulsnitz), in Bayern (z. B. im Regen, der Südlichen Regnitz und dem Perlenbach) und in Nordrhein-Westfalen (z. B. im Perlenbach in der Eifel). Zur Zeit der deutschen Kleinstaaten und Fürstenhöfe bis zum 18. Jahrhundert wurde sie teilweise gezielt angesiedelt und effektiv mit drakonischen Strafen (z. B. Abhacken der Hand) geschützt. Das Recht zur Suche nach Perlen wurde als Perlregal bezeichnet. Von vor 300 Jahren sind Perlmuschelbänke mit mehr als tausend Tieren pro Quadratmeter bekannt. Mit dem Einmarsch der Franzosen 1794 erlosch das Perlregal in weiten Teilen Deutschlands, wodurch ein Raubbau ermöglicht wurde.
Die Flussperlmuschel kann nach neuesten Ergebnissen ein Alter von bis zu 280 Jahren erreichen. Größe und Alter nehmen nach Norden hin zu, so wird sie in Spanien meist nur 8–10 cm groß und etwa 60–70 Jahre alt, während sie in Schweden bis zu 280 Jahre alt und 14 cm groß wird. Ihre Vermehrung ist ein komplexer, da an anspruchsvolle Voraussetzungen gebundener, störanfälliger Prozess mit mehreren Zwischenstadien.
In Deutschland ist die Flussperlmuschel als eine nationale Verantwortungsart innerhalb der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung eingestuft.[4] Es gibt noch Vorkommen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und der Lüneburger Heide. Nach der Einstufung der IUCN gilt die Art weltweit als gefährdet (endangered)[12] (Stand: 1996), wobei die tatsächliche Situation unzureichend bekannt ist. Aufgrund ihrer Verbreitung ausschließlich im dicht besiedelten Europa ist sie neben Gewässerverschmutzung und den oben aufgeführten Faktoren, aufgrund der Vorliebe für kalkarme Bäche bei gleichzeitig recht hohem Kalkbedarf für die Schale zudem durch Gewässerversauerung durch sauer wirkende Industrie- und Autoabgase auch in ansonsten sauberen und naturnahen Gewässern bedroht.
Die Flussperlmuschel ist gemäß Bundesartenschutzverordnung eine nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Zudem ist sie eine Art des Anhangs II und des Anhangs V der FFH-Richtlinie.
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