Myotis myotis (Borkhausen, 1797)

Großes Mausohr

Vespertilionidae, Glattnasen | Mammalia-Säugetiere




Beschreibung

Das Große Mausohr ist auf dem mittel-, süd-, südost- und westeuropäischen Kontinent weit verbreitet. Der Lebensraum des Großen Mausohres besteht vor allem in offenem Gelände, wie Wiesen, Feldern und offenem Waldland, aber auch in menschlichen Siedlungen. Sommerquartiere liegen in Dachstühlen und Kirchtürmen, auch in Brücken. Die Tiere hängen hierbei frei. Wochenstubenkolonien der Weibchen mit ihrem Nachwuchs umfassen in Mitteleuropa meist 50–1000 Tiere, in einigen Fällen können jedoch Größen von bis zu 5000 Tieren erreicht werden.

Bei der Nahrungssuche fliegen die Tiere gerne in niedriger (1–2 m über dem Boden) und mittlerer Flughöhe zwischen Bäumen herum, dabei wird auf die Raschelgeräusche der am Boden laufenden Beute gehört (Passivortung). Vermutlich spielt auch der Geruchssinn beim Auffinden der Beute eine größere Rolle, die Echoortung tritt hierbei in den Hintergrund. Die Tiere sind auch für einen kurzen Zeitraum zum sogenannten Rüttelflug fähig. Zwischen Quartier und Jagdhabitat können 4 bis 17 Kilometer liegen. Hauptnahrung sind bodenlebende Gliedertiere, vor allem Großlaufkäfer (Carabus), Spinnentiere (Arachnida) und Hundertfüßer (Chilopoda).

In Freilandexperimenten wurde nachgewiesen, dass die Tiere über einen Magnetsinn verfügen und ihren „inneren Kompass“ während der Abenddämmerung mit Hilfe von polarisiertem Licht kalibrieren.

Das Große Mausohr ist nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Nach einer starken Abnahme des Bestandes in der Vergangenheit hat sich seit den 1980/1990er Jahren der Bestand leicht erholt bzw. ist stabil, sodass die IUCN das Große Mausohr auf Grund des großen Verbreitungsgebiets und der Anzahl der Individuen als „nicht gefährdet“ einstuft (least concern). Das Große Mausohr wird von der Europäischen Union im Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und gilt somit als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. 

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